Seit dem 1. Januar 2020 kann die nachträgliche Wärmedämmung von Außenwänden steuerlich geltend gemacht werden. So erhalten Sie, als Eigentümer selbstgenutzter Immobilien, vom Finanzamt Steuergutschriften, wenn sie energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen vornehmen. Durch eine energetische Sanierung Ihrer Aussenwände verringern sich Ihre Ausgaben, da weniger Kosten für Heizung anfallen. Darüber hinaus verursachen sanierte Gebäude einen geringeren CO2-Ausstoß und tragen damit aktiv zu mehr Klimaschutz bei.
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